Verkaufsbedingungen

 

  • Die Preise des Tarifs gelten für palettiertes und eingeschweißtes Material ab Werk und beinhalten nicht die spanische MwSt.
  • Komplette verlorene Paletten. Auf Aufträge für lose Teile (unvollständige Paletten) wird ein Aufschlag von 15% erhoben.
  • Die Produkte können gegen eine Gebühr von 15,00 € pro Palette für den Transport aus dem Lager in Nules entfernt werden. Bei Bestellungen von Produkten, die lose Teile sind (unvollständige Paletten), wird für jedes Produkt, das aus dem Lager in Nules entfernt wird, derselbe Zuschlag erhoben.
  • Alle Bestellungen, die aus unserem Lager in Nules geliefert werden, sind dort innerhalb von maximal drei Tagen nach dem Empfang der Bestellung in unseren Büros verfügbar und werden wie am Sitz des Kunden in Rechnung gestellt.
  • Verni Prens S.A. behält sich das Recht vor, die Ladung der Ware bei ihrem Werk in Llocnou de Sant Jeroni zu bestimmen, wenn dies angesichts der Menge und der Tonnageeigenschaften derselben ungeachtet der Lieferung in das Lager in Nules angemessen erscheint.
  • Die Ware wird auf Gefahr und Kosten des Käufers transportiert, der den Zustand der Ware nach Erhalt überprüfen und gegebenenfalls an den Spediteur entsprechende Ansprüche stellen muss. Daher ist Verni Prens S.A. nicht für Brüche verantwortlich, die während des Transports und der nachfolgenden Behandlung verursacht werden.
  • Warenrückerstattungen werden nicht akzeptiert. Es werden nur durch die Entscheidung von Verni Prens S.A. Rücksendungen von Waren in vollen Paletten mit einem Verlust von 30% ab Werk vor 15 Tagen ab dem Versand der Bestellung angenommen.
  • Keine Reklamation von Materialien wird nach 15 Tagen nach dem Erhalt akzeptiert.
  • Keine Reklamation von Materialien nach ihrer Montage am Werk wird akzeptiert. Jegliche Reklamation muss UNBEDINGT VOR DER Montage der Materialien erfolgen. Wenn Produkte beschädigt sind oder offensichtliche Mängel aufweisen, wird Verni Prens S.A. niemals dafür verantwortlich sein, die fehlerhaften Produkte zu ersetzen.
  • Die Durchführung eines Auftrags setzt die Kenntnis und die volle Übereinstimmung mit diesen Verkaufsbedingungen voraus, sowie im Falle von Rechtsstreitigkeiten die absolute Bindung an die Richter und Gerichte von Gandía (Valencia), unter ausdrücklichem Ausschluss einer anderen Gerichtsbarkeit.
  • Die Waren werden mit einer Eigentumsvorbehaltsklausel bis zur vollständigen Bezahlung des Betrages verkauft.

WICHTIG

  • Die angegebenen Gewichte und Maße sind modular (ungefähr) und schließen das Zusammenfügen zwischen ihnen ein.
  • Da die Rohstoffe, aus denen diese Produkte bestehen, natürlich sind, kann es Unterschiede im Farbton geben, die die Eigenschaften des Stücks nicht beeinflussen.
  • Aufgrund des hohen Zementgehaltes können bei einigen Produkten, die keinen Defekt darstellen, oberflächliche Mikrorisse auftreten.
  • Wegen einer möglichen chemischen Reaktion von Zement mit Kohlendioxid aus der Luft und unter bestimmten atmosphärischen Bedingungen, können in einigen Produkten Effloreszenzen oder Karbonatisierungen erscheinen, die in keiner Weise die Qualität der Produkte beeinträchtigen. Es handelt sich auf keinen Fall um Herstellungsfehler.
  • Bei Bodenbelägen und Beschichtungen ist es ratsam, während der Verlegung Teile verschiedener Kartons oder Paletten zu mischen, da bei der Herstellung mit Naturprodukten bei der Herstellung zu unterschiedlichen Zeiten Unterschiede in den Farbtönen auftreten können. Sie sollten immer mit Fugen zwischen 2 bis 10 mm je nach Produkt platziert werden.
  • Für die Wartung ist es strengstens verboten, säurehaltige Produkte, aggressive Lösungsmittel oder andere Produkte zu verwenden, die den Zement beschädigen. Die Verwendung von Oberflächen-Hydrophobierungsmittel nach Beendigung der Arbeiten ist ratsam, um das Eindringen von Wasser, das Wachstum von Moos und das Eindringen von Flecken zu vermeiden.